Fachbegriffe aus der Photovoltaik und den Förderkriterien

Auf dieser Seite werden einige genutzte Fachbegriffe genauer definiert.

De-minimis-Beihilfe - Was ist das?

Eine solche Beihilfe oder Förderung kann Unternehmen durch EU-Mitgliedstaaten gewährt werden. Der Betrag der Förderbeihilfe ist als so geringfügig anzusehen, dass es grenzüberschreitend nicht zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Unternehmen kommt.

De-minimis-Beihilfen sind demnach nicht durch die Europäische Kommission genehmigungspflichtig.

Häufig wird in diesem Zusammenhang auch von Bagatellbeihilfen gesprochen. Nach den Regelungen der Europäischen Kommission dürfen Unternehmen über einen Zeitraum des aktuellen und der zwei vorangegangenen Kalenderjahre in Summe nicht mehr als 200.000 EUR dieser Beihilfen erhalten.

De-minimis-Erklärung - Was ist das?

Unternehmen sind im Zuge des Förderantrages dazu verpflichtet, eine De-minimis-Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung sind sämtliche De-minimis-Beihilfen anzugeben, die das entsprechende Unternehmen in den vergangenen drei Steuerjahren erhalten hat.

Photovoltaik: Installierte Leistung – Definition

Ist ein in kWp (Kilowatt peak) angegebener Wert der elektrischen Wirkleistung einer Photovoltaikanlage. Mit dem Term wird die Leistung bezeichnet, die eine Solaranlage unter bestimmten, standardisierten Bedingungen erbringen kann.

Netzdienlichkeit - Definition

Die Kombination von Photovoltaik-Anlage und Speichersystem soll dazu dienen, zusätzliche Belastungen der Verteilnetze in Spitzenlastzeiten zu vermeiden, deshalb sollen die Systeme „netzdienlich“ sein. Von einer Netzdienlichkeit ist auszugehen, wenn:

  • entweder die Photovoltaik-Anlage mit einer technischen Einrichtung ausgestattet ist, die die Pflicht nach § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Erneuerbare-Energien-Gesetz (ferngesteuerte Reduzierung der Einspeiseleistung bei Netzüberlastung durch Netzbetreiber) erfüllt oder
  • die maximale Leistungsabgabe der Photovoltaik-Anlage am Netzanschlusspunkt 50 % der installierten Leistung der Photovoltaik-Anlage beträgt. Zur Erreichung dieses Erfordernisses dient die prognosebasierte Betriebsstrategie.
  • Die Leistungsbegrenzung besteht dauerhaft für die gesamte Lebensdauer der Photovoltaikanlage. Dem Netzbetreiber ist die Möglichkeit zu geben, die Leistungsbegrenzung auf eigene Kosten zu überprüfen.

Im Zweifel sprechen Sie mit Ihrem Anbieter bzw. dem Speicher-Hersteller, ob das System diese Anforderung erfüllt.

Was bedeuitet Prognosebasierte Betriebsstrategie?

Der Begriff beschreibt eine Software, mit der intelligente Ladestrategien entwickelt werden, indem Prognosen zum Ertrag der Photovoltaik-Anlage berücksichtigt werden.
Vorteil ist, dass sowohl ein eigenversorgungs- als auch ein netzoptimierter Speicherbetrieb erreicht werden kann. Abregelungsverluste können so minimiert werden. Im Zweifel können Anbieter bzw. Speicher-Hersteller Auskunft geben, ob das System über eine prognosebasierte Betriebsstrategie erfüllt. 

Prototyp - Was iost das?

Als Prototypen gelten technische Anlagen, von denen weniger als vier Exemplare betrieben werden oder betrieben worden sind. 

Sekundäre Stromspeicher

Der Term sekundäre Stromspeicher versteht sich auf dieser Website als Synonym zum Begriff Stromspeicher. Entsprechende Geräte können mehrfach mit Solarstrom be- und entladen werden.

Speicherkapazität in der Photovoltaik

Ist ein in kWh (Kilowattstunden) angegebener Wert, der die nutzbare Kapazität des Stromspeichers angibt. Er findet sich auf den Produktdatenblättern der Stromspeicher und dient als Berechnungsgrundlage der Förderhöhe. Bei der Berechnung ist die nutzbare Kapazität auf eine Nachkommastelle zu runden.

Was ist ein Photovoltaik-Speichersystem?

Dieser Begriff umfasst Stromspeicher in Kombination mit einem Energiemanagementsystem und weiterer systemtechnisch notwendiger Komponenten, die nicht Bestandteil einer gängigen Photovoltaikanlage ohne Stromspeicher sind.

Was ist ein Photovoltaik-Stromspeicher?

Im Sinne dieser Website bezieht sich der Begriff Stromspeicher auf technische Lösungen, die mehrfach mit Strom aus einer Photovoltaikanlage beladen werden, diese elektrische Energie speichern und auch wieder entladen können. Das Entladen wird entweder durch Einspeisung in Stromverteilnetze oder durch Direktabnehmer wie Elektro-Kraftfahrzeuge erreicht. Stromspeicher können bspw. Batteriespeicher, Salzwasserbatterien, Redox-Flow-Systeme oder Wasserstoffspeichersysteme mit Elektrolyseur und Brennstoffzelle sein. 

Was bedeutet Zeitwertersatzgarantie?

Zeitwertersatzgarantien müssen entsprechend der EnergiespeicherPLUS-Richtlinie von den Herstellern von Stromspeichern über eine Zeit von zehn Jahren gewährt werden. Ein Garantieanspruch tritt ein, sobald die Nennkapazität der Stromspeicher unter einen bestimmten Wert fällt, der in den jeweiligen Garantiebestimmungen aufgeführt ist. Üblich ist bspw. ein Wert von 80 % der Stromspeicher-Nennkapazität. Fällt die Kapazität unter diesen Wert, tritt der Garantiefall ein und der Hersteller muss den Zeitwert der Stromspeicher erstatten.

Der Zeitwert basiert auf dem Kaufpreis der Stromspeicher zum Zeitpunkt ihres Erwerbes. 

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