Am 4. April 2024 ist das elektronische Antragssystem wegen Wartungs- und Implementierungsarbeiten ganztägig nicht erreichbar.

So beantragen Sie die Auszahlung der EnergiespeicherPLUS-Zuschüsse

Neuanträge sind nicht mehr möglich! Das Programm ist beendet. 

Die Auszahlung der jeweiligen Zuschüsse kann im elektronischen Antragssystem beantragt werden. Bitte nutzen Sie hierfür den Reiter „Auszahlung / Verwendungsnachweis“ Ihres elektronischen Antrages.

Laden Sie für die Beantragung der Auszahlung bitte folgende Unterlagen im Antragssystem hoch:

  • Rechnung über den Kauf des Stromspeichers (bei einer Gesamtrechnung für Speicher und PV-Anlage sind die Kosten für den Stromspeicher unbedingt separat auszuweisen)
  • Inbetriebnahmeprotokoll für Speicher und PV-Anlage
  • Zahlungsbeleg über den Ausgleich der Rechnung

Geben Sie bitte zudem die Registrierungsnummer des installierenden / in Betrieb nehmenden Fachbetriebes beim zuständigen Netzbetreiber (Stromnetz Berlin) an und geben einen kurzen Sachbericht zu Ihren Erfahrungen bei der Durchführung des Vorhabens ab. Bitte nutzen Sie hierfür die im Antragssystem zur Verfügung gestellten Felder.

Wichtig: eine postalische Einreichung von Unterlagen (Originalrechnung, Formular Verwendungsnachweis) ist nicht mehr notwendig. Bitte betrachten Sie ggf. anderslautende Hinweise in den automatischen Erinnerungsmails des Antragssystems als gegenstandslos.

Sofern das Vorhaben auf Grund von Lieferengpässen, Handwerkermangel etc. nicht innerhalb des im Bescheid genannten Bewilligungszeitraum, zzgl. drei Monate für die Veranlassung der Auszahlung, durchgeführt werden kann, beantragen Sie bitte eine Verlängerung im Reiter „Änderung“ Ihres elektronischen Antrages. Beachten Sie bitte jedoch, dass eine Verlängerung derzeit nicht über das Jahr 2023 hinaus erfolgen kann.

Bei Fragen rufen Sie uns während unserer Beratungszeiten von 10 bis 14 Uhr (täglich, außer Mittwoch) unter der Telefonnummer: 030 2125 4480 gern an.

Hier gelangen Sie ins elektronische Antragssystem 

Kontakt

Mo., Di., Do. & Fr. 10:00 - 14:00 Uhr 
Telefon: 030 / 2125-4480
energiespeicherplus@ibb-business-team.de

Benötigte Dokumente

Um einen positiven Zuwendungsbescheid zu erhalten, müssen im elektronischen Antragssystem verschiedene Unterlagen, Erklärungen und Nachweise hinterlegt werden.

Folgende Dokumente sind jedem Förderantrag beizufügen:

  • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (nach Einreichung des elektronischen Antrages zu Legitimationszwecken postalisch zu übersenden)
  • Nachweis über die nutzbare Speicherkapazität des Systems
  • Nachweis über die Leistung der geplanten Photovoltaikanlage (in kWp), die im Zusammenspiel mit dem geförderten Speichersystem errichtet wird
  • Angebot für das PV-Anlagensystem bzw. Nachweis, dass die bestehende PV-Anlage unter 12 Monate alt ist und erweitert wird (bitte Angebot beifügen)
  • Angebot für das Speichersystem
  • Für Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, UG, AG): Nachweis der Erfassung Ihrer Unternehmensdaten in der Transparenzdatenbank der Berliner Senatsverwaltung

Transparenzdatenbank

Für Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, UG, AG) ist die Erfassung der Unternehmensdaten in der Transparenzdatenbank der Berliner Senatsverwaltung zwingend vorgeschrieben. Wir bitten Sie, darauf zu achten, dass die für das Unternehmen erforderlichen Pflichteingaben (Anschrift, Sitz, Rechtsform, Tarifgebundenheit und Entscheidungsträger) in der Transparenzdatenbank hinterlegt sind.

Hier geht es zur Transparenzdatenbank

In Abhängigkeit zur konkreten Ausgestaltung des Speichersystems und der Photovoltaikanlage sind ggf. auch die folgenden Genehmigungen, Bescheinigungen und Dokumente beizubringen:

  • Angebot zur Umsetzung einer prognosebasierten Betriebsstrategie, falls ein entsprechendes System genutzt werden soll,
  • Baugenehmigung für die Errichtung der Photovoltaikanlage (bspw. notwendig bei größeren gebäudeunabhängigen Anlagen oder bei Erzeugungsanlagen auf Hochhausdächern),
  • Zulassungsbescheinigung des Elektro-Kraftfahrzeuges oder Installationsnachweis der Ladeinfrastruktur, insofern der erzeugte Strom für Elektromobilität genutzt wird. Die benannten Dokumente laden Sie bitte im elektronischen Antragssystem hoch.

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